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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
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ABSTAMMUNGSNACHWEIS REGISTER (Anhang zum ÖHZB) siehe auch ZEO § 11, Punkt 3.) Im Register (Anhang zum ÖHZB) werden jene Hunde registriert, über die keine, oder nur unvollständige, von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise vorgelegt werden können. Nachkommen eines im Register (Anhang
zum ÖHZB) eingetragenen Hundes, können bei Vorliegen von drei
FCI Ahnenreihen, bei dem/der Zuchtwart/in des ÖCNHS zur Umschreibung
in das "A" - BLATT beantragt werden. Der zur Registrierung beantragte Nordische Hund muss zwecks einwandfreier Identifizierung mit einem Mikro Chip gekennzeichnet sein. Die Übersendung der tierärztlichen Bestätigung über die erfolgte Mikro - Chipsetzung hat bei der Anmeldung des Hundes bei dem/der Zuchtwart/in des ÖCNHS zu erfolgen. Anschließend muss ein HD-Befund (Hüftgelenksröntgenbefund) gemäß den Richtlinien der Wissenschaftlichen Kommission der FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE ( FCI) erstellt werden (Befund muss HD - A ergeben). Gleichzeitig muss eine Augenuntersuchung durch einen Tierarzt des Arbeitskreises Veterinärophthalmologie (AKVO) zur Bekämpfung erblicher Augenkrankheiten des Hundes erfolgt sein, welche die Freiheit von erbbedenklichen Augenerkrankungen bestätigt. (Augen o.B.) Nach Abschluss der vet. med. Untersuchungen hat unter Vorlage des HD- und Augenbefundes die Anmeldung zur phänotypischen Beurteilung bei dem/der Zuchtwart/in des ÖCNHS zu erfolgen. Die phänotypische Beurteilung gemäß dem gültigen FCI - Rassestandard erfolgt durch einen anerkannten Spezial Richter auf Sonderausstellungen des ÖCNHS im Rahmen von Internationalen oder Nationalen Ausstellungen des ÖKV oder auf ÖCNHS -Klubsiegerausstellungen. |