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Breitensport
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Österreichische
Prüfungsordnung für Copyright 2003 Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Österreichischen Kynologenverbandes ( ÖKV )
3. Breitensport-Unterordnung
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10 4. Breitensport-Laufbewerbe
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13 1.1. Gültigkeit Diese Prüfungsordnung wurde vom ÖKV-Vorstand in der Sitzung am 25. 02. 2003 genehmigt und beschlossen. Die Prüfungsordnung tritt am 01. März 2003 in Kraft und gilt für alle Verbandskörperschaften des ÖKV. Sie ersetzt alle bisherigen Be-stimmungen. 1.2. Allgemeines Den Verbandskörperschaften des ÖKV wird empfohlen, den Breitensport zu fördern. Alle Prüfungsveranstaltungen und Turniere unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Vorschriften der Prü-fungsordnung sind für alle Beteiligten bindend. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter, Ort und Beginn sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben. Alle im Rahmen einer Veranstaltung erfolgreich abgelegten Prüfungen gelten in je-dem Fall als Ausbildungskennzeichen, die ebenso wie alle Prüfungsergebnisse von allen Verbandskörperschaften gegenseitig anerkannt werden müssen.
Breitensportveranstaltungen können das ganze Jahr hindurch an jedem Tag der Woche durchgeführt werden, wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen. Sollten die Sicherheit und die Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet sein, muss von der Durchführung einer Breitensportveranstaltung Abstand genommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Breitensportrichter (BSR). Die Verbandskörperschaften legen für ihren Bereich selbst verantwortlich fest, welchen Breitensportveranstaltungen Terminschutz gewährt wird. Für die ÖKV-Staatsmeisterschaft besteht absoluter Terminschutz. Die Termine der Siegerprüfungen der Verbandskörperschaften sollen im gegenseitigen Einverständnis vereinbart werden.
Breitensportveranstaltungen dürfen alle ausbildenden Verbandskörperschaften durchführen. Die Veranstaltungsgenehmigung (Formular) erteilt der ÖKV bzw. eine Verbandskörperschaft im Auftrag des ÖKV. Der Veranstalter einer Breitensportveranstaltung muss die Veranstaltungsgenehmigung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungs- oder Turniertermin einreichen. Die Breitensportveranstaltung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltungsgenehmigung am Tage der Veranstaltung nicht vorliegt. Eine Prüfungsveranstaltung wird nur als solche anerkannt, wenn mindestens 4 Hundeführer daran teilnehmen.
Für den organisatorischen Teil der Breitensportveranstaltung ist der PL verantwortlich. Er erledigt und überwacht alle erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer Breitensportveranstaltung. Er muss den ordnungsgemäßen Ablauf der Breitensportveranstaltung gewährleisten und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der Veranstaltung bei Bedarf zur Verfügung stehen. Der PL darf demnach an diesem
Tag mit keinem Hund an den Start gehen oder andere Funktionen übernehmen,
die ihn an der Ausübung seiner PL-Tätigkeit behindern. Ihm
obliegen unter anderem folgende Aufgaben: Der PL muss mindestens drei Tage vor der Breitensportveranstaltung dem BSR Ort, Beginnzeit, Anfahrtsbeschreibung und eine ungefähre Teilnehmeranzahl bekannt geben. Wird dies versäumt, so hat der BSR das Recht, von seiner Verpflichtung zurückzutreten. Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Veranstaltungsbeginn dem BSR unaufgefordert vorzulegen.
Bei Breitensportveranstaltungen dürfen nur ÖKV-Leistungsrichter amtieren, die für Breitensportprüfungen zugelassen sind. Es gelten alle Bestimmungen der ÖKV-Richterordnung. Im Rahmen von Breitensportveranstaltungen sind vom amtierenden BSR Bewertungen für die BS-Unterordnung sowie für die BS-Laufbewerbe vorzunehmen. Die BS-Unterordnung darf von allen ÖKV-Leistungsrichtern für Gebrauchshunde und Obedience gerichtet werden sowie von allen ÖKV-Leistungsrichtern anderer Sparten, die an einer Einweisung in die Tätigkeit eines BSR für die BS-Unterordnung teilgenommen haben. Die BS-Laufbewerbe dürfen von ÖKV-Leistungsrichtern aller Sparten gerichtet werden, die an einer Einweisung in die Tätigkeit eines BSR für die BS-Laufbewerbe teilgenommen haben. Außerdem können auf Grundlage einer derartigen Einweisung geeignet erscheinende Personen vom ÖKV zu "ÖKV-Breitensportrichtern für Laufbewerbe" ernannt werden. Die angeführten Einweisungen werden vom ÖKV angeboten. Zu den Breitensportveranstaltungen sind von der veranstaltenden Ortsgruppe die Leistungsrichter aus der aktuellen BS-Richterliste des ÖKV selbst einzuladen. Für ÖKV-Staatsmeisterschaften und vom ÖKV vergebene Turniere werden die Leistungsrichter durch den ÖKV bestellt. Die Berufung eines ausländischen Leistungsrichters kann nur entsprechend der Richterordnung des ÖKV erfolgen. Die Richterspesen legt der ÖKV fest und verlautbart diese in der Zeitschrift des ÖKV "Unsere Hunde" (UH). Der BSR für die BS-Unterordnung darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist; Hunde, deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben; Hunde, die mit Personen starten, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Veranstaltungen, bei denen die BSR durch das ÖKV-Leistungsreferat oder den Vorstand einer Verbandskörperschaft zugeteilt werden, sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Der BSR ist für die Einhaltung und die korrekte Beachtung der Bestimmungen des geltenden BS-Reglements verantwortlich. Er ist berechtigt, bei Nichtbeachtung des BS-Reglements und seiner Anweisungen eine BS-Veranstaltung abzubrechen. Der BSR hat in diesen Fällen einen Bericht an das ÖKV-Leistungsreferat zu geben. Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und eventuelle Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des BSR beziehen, ist innerhalb von acht Tagen eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich, mit Unterschrift des Beschwerdeführers und mindestens eines weiteren Zeugen, über den Prüfungsleiter beim veranstaltenden Verein einzubringen. Aus der Annahme einer Beschwerde leitet sich keinerlei Anspruch auf Revidierung der Bewertung des BSR ab. Die Entscheidung über eine Beschwerde trifft das zuständige Gremium der Verbandskörperschaft. Die Verbandskörperschaft kann die Beschwerde an das ÖKV-Leistungsreferat weiterleiten, das in letzter Instanz entscheidet. Der BSR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund, auch gegen die Einsicht des HF, aus dem laufenden Bewerb zu nehmen. Wenn ein HF seinen Hund zurückzieht, erfolgt die Eintragung "Mangelhaft wegen Abbruchs" in das Leistungsheft. Wenn der BSR einen verletzten Hund aus dem Be-werb nimmt oder ein HF seinen Hund wegen einer offensichtlichen Verletzung zurückzieht bzw. ein entsprechendes Attest eines Tierarztes vorliegt, erfolgt die Ein-tragung "Abbruch wegen Krankheit" in das Leistungsheft. Der BSR ist berechtigt, bei unsportlichem Verhalten, bei grober Behandlung des Hundes, bei unerlaubtem Einsatz von Motivationsgegenständen, bei allen sonstigen Verstößen gegen das BS-Reglement, gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die guten Sitten, die Disqualifikation des HF zu verfügen. Eine Disqualifikation gegen einen HF kann auch dann ausgesprochen werden, wenn er einige oder alle Teildis-ziplinen bereits absolviert hat. Ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung ist in jedem Fall mit Begründung im Leistungsheft zu vermerken. Bei einer Disqualifikation werden alle bis dorthin erworbenen Punkte der einzelnen Teildisziplinen aberkannt. Der BSR ist verpflichtet, bei augenscheinlichen Wesensmängeln einen Hund von der Veran-staltung zu verweisen und dies im Leistungsheft mit Begründung einzutragen.
Alle Starter müssen den Meldeschluss der BS-Veranstaltung einhalten. Mit Abgabe der Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen am Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Er muss die für den Veranstaltungsort gel-tenden Veterinär- und Tierschutzbestimmungen einhalten. Vor Beginn der Breitensportveranstaltung muss jeder Teilnehmer sein Leistungsheft beim Veranstal-ter abgeben und auf Verlangen einen gültigen Impfpass vorweisen. Der Teilnehmer muss die Anweisungen des BSR und des PL befolgen. Im Rahmen einer BS-Veranstaltung muss ein sportlich einwandfreies Verhalten gezeigt werden. Das Ende einer BS-Veranstaltung ist mit der Verlautbarung des Turnier-/Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) gegeben. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist als Ehrenpflicht aller Teilnehmer anzusehen. Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen Hund verursacht werden. Er soll daher als Hundehalter gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige Unfälle während der gesamten Breitensportveran-staltung haftet der HF für sich und seinen Hund. Die vom Breitensportrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden vom HF freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt. Es wird von allen BS-Startern erwartet, dass sie sich mit seinem Hund durch ausrei-chendes Training auf den Wettkampf vorbereiten. Alle Disziplinen sind zu beenden, auch wenn in einer Disziplin kein positiver Abschluss erreicht werden konnte. Ausge-nommen von dieser Bestimmung ist der Abbruch des Wettkampfes durch Verletzung oder Ausschluss. 1.8. Zulassungsbestimmungen Am Tag der Breitensportveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter von 15 Monaten vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. An Breitensportveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Rasse, Abstammungsnachweis oder Größe teilnehmen. Für Siegerprüfungen innerhalb der Verbandskörperschaften können zusätzliche Zulassungsbestimmungen erlassen werden. Ein HF darf pro Tag nur an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Ein HF darf an einer Breitensportveranstaltung mit mehreren Hunden teilnehmen, ein Hund darf jedoch an einem Tag nur mit maximal 2 Hundeführern an den Start gehen. Hitzige Hündinnen sind zu allen Breitensportveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch gesondert von den übrigen Teilnehmern gehalten werden. Vom Veranstalter muss dafür ein geeigneter Platz auf dem Turniergelände oder in unmittelbarer Nähe zugewiesen werden. HF mit hitzigen Hündinnen haben sowohl die BS-Unterordnung als auch die BS-Laufbewerbe jeweils am Ende jedes Durchgangs als letzte Starter zu absolvieren. Trächtige und säugende Hündinnen sind nicht zugelassen. Kranke und ansteckungsverdächtige Tiere sind von allen Prüfungsveranstaltungen ausgeschlossen.
Die Bewertung der bei einer BS-Prüfung gezeigten Leistungen erfolgt nach Punkten und Noten (Qualifikation). Die Punkte und die dazugehörende Note (Qualifikation) müssen der Leistungsausführung entsprechen. Gemäß der Einteilung in Altersklassen sowie der getrennten Bewertung von weiblichen und männlichen Teilnehmern erfolgt auch eine klassenweise differenzierte Bewertung der Gesamtleistung. Für alle im Rahmen einer BS-Prüfung erbrachten Leistungen werden auf Basis der nachfolgenden Bewertungstabelle die Noten "Vorzüglich" (V), "Sehr Gut" (SG), "Gut" (G) und "ohne Bewertung" (o.B.) vergeben. In der Anfänger-, der Jüngsten- und der Seniorenklasse B sowie bei Open-Bewerben (siehe 1.14.) wird für die punktemäßig erbrachte Gesamtleistung keine notenmäßige Bewertung vorgenommen.
Vorzüglich (v) Sehr gut
(sg) Gut (g) ohne Bew. (o.B.)
Vorzüglich (v) Sehr gut
(sg) Gut (g) ohne Bew. (o.B.)
Das Leistungsheft ist für jeden an einer Breitensportveranstaltung teilnehmenden Hund obligatorisch. Das Leistungsheft muss in der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz von einem Leistungsrichter oder Ortsgruppenobmann eingetragen sein. Die Eintragung der Ausstellung (Datum, Angabe des Ausstellenden) im Leistungsheft einerseits und auf der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz andererseits, muss übereinstimmen. Für Hunde, die keine Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz haben, wird die Ausgabe des Leistungsheftes durch die Verbandskörperschaft oder Ortsgruppe listenmäßig festgehalten. Das Leistungsheft mit der Ahnentafel, Registrierung oder der Hundesportlizenz (oder deren Kopie) muss vor Prüfungsbeginn dem PL übergeben werden. Alle Ergebnisse sind in jedem Fall in das Leistungsheft mit dem Namen des BSR einzutragen. Bei einzelnen Prüfungsveranstaltungen hat diese Eintragung am Prüfungstag zu erfolgen, bei Veranstaltungsserien kann aus organisatorischen Gründen die Eintragung auch nach Abschluss dieser Serie vorgenommen werden.
Der Breitensportrichter ist zur Kontrolle der vom PL vollständig und richtig ausgefüllten Bewertungslisten, in denen alle Prüfungsdaten eingetragen sein müssen, verpflichtet. Bei EDV-gestützter Auswertung wird die ordnungsgemäße Durchführung der BS-Veranstaltung von BS-Richter und PL auf einem BS-Turnierformular gemeinsam bestätigt, die Ergebnisdaten werden in digitaler Form an die VK bzw. das ÖKV-Leistungsreferat nach den jeweils geltenden Bestimmungen übermittelt. 1.12. Prüfungsaufsicht Das ÖKV-Leistungsreferat kann Prüfungsaufsichten anordnen und durchführen. Eine vom ÖKV-Leistungsreferenten beauftragte fachkundige Person kontrolliert nach den Bestimmungen des BS-Reglements die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung.
Um die unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Größe der teilnehmen-den Hunde zu berücksichtigen, werden diese in 3 Gruppen eingeteilt: Gruppe 1: Hunde bis einschließlich
30 cm Schulterhöhe Jede Größenklasse hat eine angepasste Hürdenhöhe beim Hürden- und Hindernis-lauf sowie eine unterschiedliche Tiefe des Weitsprungs beim Hindernislauf. Die Gruppenzugehörigkeit wird beim ersten Antritt im Leistungsheft vom amtierenden BSR eingetragen und ist für alle weiteren Antritte verbindlich. Ein einmaliges Nach-messen ist nach einem beim ÖKV-Leistungsreferat eingebrachten offiziellen Protest durch einen vom ÖKV-Leistungsreferat nominierten Richter möglich.
Jeder Teilnehmer an einer BS-Veranstaltung wird gemäß seinem Alter einer der fol-genden Altersklassen zugeordnet: Jüngstenklasse: von dem Tag an, an dem der Jugendliche den Hund ohne fremde Hilfe zum Start führen kann bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird (keine Teilung in männlich / weiblich) Jugendklasse: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 11. Lebensjahr vollendet wird (geteilt in männlich / weiblich) Juniorenklasse: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird (geteilt in männlich / weiblich) Aktivenklasse A: von dem Kalenderjahr
ab, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird (geteilt in männlich
/ weiblich) Altersklasse A: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 41. Lebensjahr vollendet wird (geteilt in männlich / weiblich) Altersklasse B: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 51. Lebensjahr vollendet wird (geteilt in männlich / weiblich) Seniorenklasse A: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird (männlich / weiblich) Seniorenklasse B: von dem Kalenderjahr ab, in dem das 71. Lebensjahr vollendet wird (männlich / weiblich) Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zur Person ist von den Teilnehmern ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Zum Einstieg in den Breitensport wird Veranstaltern empfohlen, auch eine Anfän-gerklasse (ohne Altersspezifikation und ohne Teilung männlich / weiblich) anzubieten. Für diese Anfängerklasse können spezifische Regelungen verlautbart werden (z.B. Verwendung von Motivationsmitteln). Antritte in der Anfängerklasse zählen nicht als Prüfung im Sinne dieser Prüfungsordnung und sind auch nicht ins Leistungsheft einzutragen. Ab dem ersten regulären Start in der jeweiligen Alters-klasse ist kein Start in der Anfängerklasse mehr möglich. Alle Antritte bei BS-Veranstaltungen mit einmaliger Absolvierung aller 4 Teildiszipli-nen, die im Rahmen der angeführten Altersklasseneinteilung stattfinden, sind als Prüfung gemäß den definierten Anforderungen für die jeweilige Altersklasse zu wer-ten. Alle anderen Antritte, die auf Basis dieser Prüfungsordnung, aber mit abweichendem Wertungsmodus (z.B. mit zusammengefassten Altersklassen) statt-finden, sind als "Open" ins Leistungsheft einzutragen, gelten aber nicht als Prüfung. Für "Open"-Antritte werden auch keine Gesamtnoten vergeben. Bei Absolvierung eines vollen Vierkampfs (einmal BS-Unterordnung, je zweimal Laufbewerbe) zählen die BS-Unterordnung (mit Gewichtungsfaktor 0,7) sowie der erste Durchgang der Laufbewerbe als Prüfung im Sinne dieser Prüfungsordnung.
Bei BS-Turnieren ist der Einsatz
einer elektronischen Zeitmessung anzustreben. Die Zeitmessung erfolgt
in 1/100 Sekunden. Eine Laufzeitsekunde entspricht einem Laufzeitpunkt,
d.h. auch die Punkteermittlung erfolgt auf 1/100 Punkte genau.
Der Breitensport-Vierkampf
besteht aus den Disziplinen Breitensport-Unterordnung (siehe 3.) und
den Breitensport-Laufbewerben (siehe 4.). Die Reihenfolge der vier Disziplinen
im Wettkampf ist beliebig und muss vom Veran-stalter bei Turnierbeginn
bekannt gegeben werden.
Breitensport-Turniere können auch in jeder beliebigen Kombination der Breitensport-Unterordnung mit einzelnen Laufdisziplinen (z.B. Unterordnung + Hindernislauf) oder als reine Laufbewerbe (ohne Unterordnung) durchgeführt werden. Die Art und die Anzahl der angebotenen Disziplinen sowie die Art der punktemäßigen Bewertung sind vom Veranstalter in der jeweiligen Ausschreibung genau anzuführen. Derartige Bewerbe zählen aber nicht als Prüfung im Sinne dieser BS-Prüfungsordnung.
Aufgabe: Ausführung: Zwischen den Wendungen müssen mindestens 20 Schritte liegen. Beim Anhalten ist ein Hörzeichen zum Einnehmen der Sitzposition erlaubt, dann ein weiteres Hörzei-chen zum Angehen. Die Leine ist lose durchhängend in der linken Hand zu halten. Bewertung:
Aufgabe: Ausführung: Bewertung: Aufgabe: Ausführung: Bewertung:
Aufgabe: Ausführung: Bewertung: 4. Breitensport-Laufbewerbe
Aufgabe: Ausgangspunktezahl: 100 Die Laufstrecke misst ca. 75 m und ist lt. Skizze (siehe Anhang) bindend. Das Lauf-schema kann auch gespiegelt (also Start nach links, sonst identische Maße) verwendet werden, auf diesen Umstand muss aber in der Ausschreibung hingewie-sen werden. Zum Aufbau der Slalomstrecke benötigt man eine Fläche von 45 x 10 m. Die Torstangen müssen mindestens 180 cm hoch, elastisch und gut sichtbar sein. Der lichte Abstand zwischen den Torstangen beträgt 140 cm. Die Startraumbegrenzung ist lt. Skizze (siehe Anhang) zu markieren. Der Starthelfer hat dafür zu sorgen, dass die hintere Begrenzung des Startraumes nicht überschrit-ten wird. Ausführung: Bewertung: Eine Laufzeitsekunde entspricht einem Laufzeitpunkt. Die Ausgangspunkte minus Laufzeitpunkte minus Fehlerpunkte ergeben die Endpunkte. Jedes Tor, das vom HF oder vom Hund oder von beiden nicht durchlaufen wird, wird mit 5 Fehlerpunkten bewertet. Jede Geräte- oder Hundeberührung durch den HF, die mit einem Vorteil für das Team Hund/HF verbunden ist, wird mit je 2 Fehlerpunkten bewertet. Wird ein Hund an Leine oder Halsband gezogen bzw. so beschleunigt, dass er seinen natürlichen Bewegungsablauf zwangsweise verändert, so sind bis zu 30 Punkte abzuziehen. Wenn HF und Hund ein Tor ohne erkennbaren Versuch, es korrekt zu passieren, auslassen, sind pro ausgelassenem Tor 20 Fehlerpunkte abzu-ziehen.
Aufgabe: Ausgangspunktezahl: 80 Der HF muss mit dem Hund auf einer Laufstrecke von 50m drei hintereinander auf-gestellte und 200cm breite Hürden überspringen, außer in der Jüngstenklasse und ab der Altersklasse B. Hier läuft der HF unmittelbar links oder rechts parallel zu den Hürden mit, nur der Hund muss die Hürden überspringen. Dies gilt ebenso für kör-perbehinderte HF oder HF mit einem entsprechenden ärztlichen Attest. In diesem Fall werden zur tatsächlich gelaufenen Zeit pro Durchgang 5 Sekunden hinzuge-rechnet. Das Attest ist bei der Anmeldung am Veranstaltungstag unaufgefordert vorzuweisen, über die Gültigkeit für diesen Bewerb entscheidet der amtierende BSR. Die Höhe der Hürden
beträgt je nach Größe des Hundes: Jede der Hürden besteht aus 2 Auflagenböcken bzw. Seitenteilen mit Auflagen, die leicht auf die 2 Höhen eingestellt werden können. Die Seitenteile müssen so niedrig und schmal sein, dass auch für Hundeführer, die die Übung mit angeleintem Hund - u.U. auch ohne selbst zu springen - absolvieren, keine Gefahr besteht, mit der Leine bei den Seitenteilen hängenzubleiben. Die Hürdenauflagen müssen so geformt sein, dass die Hürdenstangen von Hund oder HF leicht abgeworfen werden können. Die Hürdenstangen sind 200 cm breit und aus leichtem Material (Holz oder Kunststoff). Das Laufschema für den
Hürdenlauf lt. Skizze (siehe Anhang) ist bindend. Der Ab-stand
von der Startlinie zur ersten Hürde bzw. von der dritten Hürde
zur Ziellinie beträgt 15 m, zwischen den Hürden beträgt
er 10 m. Bewertung: 4.3. Hindernislauf 2 Hürden: 100 cm breit,
30/40/50 cm hoch je nach Gruppe Die Gesamtlänge der Hindernisbahn
beträgt 75 m. Das erste Hindernis steht 3 m hinter der Startlinie,
das letzte 3 m vor der Ziellinie. Ausführung: Bewertung: Eine Laufzeitsekunde entspricht
einem Laufzeitpunkt. Die Ausgangspunkte minus Laufzeitpunkte minus
Fehlerpunkte ergeben die Endpunkte. 4.4. Gemeinsame Bestimmungen für alle BS-Laufbewerbe Bei allen 3 Laufbewerben muss der Hund ein Halsband tragen. Erlaubt sind dabei alle Arten von locker anliegenden handelsüblichen Halsbändern (z.B. Stoff- oder Lederhalsbänder), nicht aber Kettenhalsbänder. Ebenfalls nicht gestattet ist der Ein-satz von Korallen- oder Stachelhalsbändern sowie von "Haltis" oder Halsbändern mit integrierter Leine. Wenn der Slalom- oder der Hürdenlauf mit angeleintem Hund ab-solviert wird, darf das verwendete Halsband keinesfalls auf Zug gestellt sein. Die Bahnen der einzelnen Laufbewerbe sollten in einem ausreichenden Abstand zueinander angeordnet werden, damit einzelne Geräte der Nachbarbahn für den Hund keine Verleitung darstellen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, so sind diese "blinden" Geräte zu entfernen bzw. so abzudecken, dass aus Sicht des Hundes keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Entscheidung darüber hat der BS-Richter zu tref-fen. Sollte sich erst im bereits laufenden Bewerb herausstellen, dass eine Verleitung offenbar nicht als solche rechtzeitig erkannt wurde, kann vom BS-Richter bei erstma-ligem Erkennen dieser Problemstelle eine Geräteentfernung bzw. -abdeckung veranlasst und eine einmalige Laufwiederholung für das anlassgebende Team gestattet werden. Die Verwendung jeglicher für den Hund sichtbaren Motivationsmittel (v.a. Spielzeug, Futter) während der Ausführung der Laufbewerbe ist verboten. Eine Ausnahme dazu besteht in der Anfänger-, Jüngsten- und Jugendklasse. In diesen Klassen dürfen Motivationsmittel sichtbar mitgetragen und während des Laufs in der Hand gehalten werden. Das Verabreichen von Futter bzw. das Werfen von Spielzeug ist aber in jedem Fall nur im hinteren Zielraum erlaubt. Das Verlieren von Futter bzw. des Moti-vationsgegenstandes auf der Laufstrecke führt in allen Klassen zur Disqualifikation. Sollte ein nachfolgender Hund durch verstreutes Futter offensichtlich abgelenkt wer-den, so kann der BSR eine einmalige Wiederholung gestatten. Der Einsatz von "Schleppern" bei Ausführung aller Laufbewerbe ist verboten. Sollte bei Ausführung eines Laufbewerbes ein Hund außer Kontrolle des jeweiligen Starters geraten, so muss dieser Starter ohne fremde Hilfe versuchen, seinen Hund zurückzu-rufen und den Teilbewerb ordnungsgemäß zu beenden. Jede fremde Berührung dieses Hundes führt zu einer Bewertung dieser Laufdisziplin mit null Punkten. So-bald alle Punkte eines Laufbewerbes durch Zeitüberschreitung und/oder Fehler aufgebraucht sind, ist diese Übung zu beenden und mit null Punkten zu bewerten; negative Punkte sind nicht möglich. Sportschuhe mit auswechselbaren Stollen oder Stollen aus Metall sind zum Schutz des Hundes verboten. Es liegt in der Verantwortung jedes Hundeführers, eine Aus-rüstung zu verwenden, bei der die Verletzungsgefahr für den Hund möglichst klein gehalten wird. In allen Fällen höherer
Gewalt, die zu einer Störung in der Ausführung einer Laufdis-ziplin
führen (z.B. das Umfallen von Hindernissen), kann vom BSR die
einmalige Wiederholung dieser Übung gestattet werden. Den Anhang finden Sie unter: http://www.oegv.at/breitensport/index.html
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